M. Dupuytren (Dupuytren’sche Kontraktur, palmare Fibromatose)

Was ist eine Dupuytren’sche Kontraktur?

Die Dupuytren’sche Kontraktur, auch palmare Fibromatose genannt ist eine Erkrankung des Bindegewebes im Bereich der Hohlhand. Im Verlauf der Erkrankung bilden sich durch Schrumpfung und Verhärtung des Bindegewebes zunehmend Knoten und Stränge, die unterhalb der Haut gut tastbar sind. Mit zunehmender Zeit können sich die Stränge auf das Bindegewebe der Finger ausweiten und durch weitere Schrumpfung eine Einkrümmung der Grund- und Mittelgelenke der Finger verursachen. Im Endstadium der Erkrankung zeigt sich zusätzlich eine Überstreckung im Endgelenk der betroffenen Finger. Am häufigsten sind der Ring- und Kleinfinger betroffen. Der Verlauf der Erkrankung kann variieren und Zeitintervalle von Stillstand können sich mit solchen von schnellerem Wachstum abwechseln. Die Erkrankung ist an sich gutartig und geht selten mit Schmerzen einher. Sie kann jedoch bei starker Ausprägung zu einer erheblichen Störung der Handfunktionen führen.

Welche Ursachen sind für die Entstehung der Erkrankung verantwortlich?

Eindeutige Ursachen für die Erkrankung sind nicht bekannt. Die Erkrankung kann familiär gehäuft vorkommen und Männer sind häufiger betroffen als Frauen.

Welche Symptome kann man im Rahmen dieser Erkrankung entwickeln?

Im Anfangsstadium der Erkrankung machen sich derbe Knoten oder Stränge im Bereich der Hohlhand bemerkbar. Diese verursachen in den allermeisten Fällen keine Schmerzen und keine funktionelle Einschränkung der Fingerbeweglichkeit (Stadium I). Im weiteren Verlauf weiten sich die Stränge auf das Bindegewebe der Finger aus und können durch weitere Schrumpfung eine Einkrümmung im Grundgelenk des betroffenen Fingers bewirken, sodass dieses Gelenk in die Beugestellung kommt und sich nicht mehr komplett strecken lassen kann (Stadium II). Weitet sich die Beugestellung auch auf das Mittelgelenk des betroffenen Fingers aus, spricht man vom Stadium III. Im Endstadium (Stadium IV) befinden sich die Grund- und Mittelgelenke in Beugestellung und das Endgelenk in Überstreckung. In diesem Stadium ist der betroffene Finger gebrauchsunfähig und bedingt durch die fixierte Beugehaltung des Fingers ist die Funktion der Hand insgesamt eingeschränkt. 

Zwischen den einzelnen Stadien kann es unterschiedlich lange Perioden von Stillstand geben. Eine Rückbildung von bereits vorhandenen Knoten oder Strängen kommt jedoch nicht vor.

Wie kann eine Dupuytren’sche Kontraktur therapiert werden?

Die Dupuytren’sche Kontraktur kann behandelt, jedoch nicht geheilt werden und sie ist von einer hohen Rezidivrate gekennzeichnet. Im Stadium I stellt sich gewöhnlich keine Indikation für eine Behandlung, außer wenn ausnahmsweise eine Schmerzsymptomatik oder Gefühlsstörungen bestehen sollten. Eine Behandlung kommt erst ab dem Stadium II in Frage. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten der Therapie: die operative und die enzymatische. Welche der beiden Varianten für sie besser geeignet ist, wird im Rahmen des Beratungsgesprächs in der Ordination mit Ihnen besprochen. 

Wie läuft die operative Therapie ab?

Die Operation der Dupuytren’schen Kontraktur findet in axillärer Leitungsblockade statt. Bei dieser werden die wichtigsten Nerven, die die Hand versorgen mittels Ultraschall dargestellt und über einen Stich in der Achsel betäubt. Damit ist die Hand während der Operation gefühllos. Über eine geeignete Schnittführung wird dann das erkrankte Bindegewebe dargestellt und möglichst vollständig entfernt.

Die Operation erfolgt unter Vergrößerung mittels Lupenbrille, damit die feinen Gefäße und Nerven der Finger sicher geschont werden. Bei fortgeschrittenen Fällen mit Schrumpfung der Gelenkskapsel kann eine Gelenkslösung zusätzlich notwendig werden. Weiters kann eine Hautverpflanzung zum Verschluss der Wunde nach erfolgter Streckung des Fingers notwendig werden, da es durch die zuvor länger bestehende Beugestellung des Fingers zu einer Schrumpfung der Haut gekommen sein kann.

Direkt nach der Operation wird der Arm in einer Gipsschiene gelagert. Die Operation erfolgt unter stationären Bedingungen. Die Dauer des stationären Aufenthaltes richtet sich nach der Ausprägung des Befundes und der Wundsituation beim ersten Verbandswechsel. Der erste Verbandswechsel erfolgt am ersten Folgetag der Operation. Die Nähte werden gewöhnlich nach 14 Tagen entfernt. Danach folgt intensive physikalische Therapie sowie in manchen Fällen das Anpassen einer Nachtlagerungsschiene in Streckhaltung des operierten Fingers.

Bilddokumentation einer operativen M.Dupuytren Behandlung

Bild 1: Ausgangsbefund eines fortgeschrittenen Endstadiums mit in Beugestellung fixiertem Kleinfinger.

Bild 2: Die Streckhemmung am Kleinfinger kann auch nicht unter Krafteinwirkung überwunden werden.

Bild 3: Intraoperatives Endergebnis nach vollständiger Entfernung des erkrankten Gewebes und Einsatz eines Hauttransplantates zum Wundverschluss.

Bild 4: Postoperatives Endergebnis nach Wundheilung mit uneingeschränkter Streckfähigkeit des Kleinfingers.

Bilddokumentation einer operativen M.Dupuytren Behandlung

Bild 1: Ausgangsbefund eines fortgeschrittenen Endstadiums mit in Beugestellung fixiertem Kleinfinger.

 

Bild 2: Die Streckhemmung am Kleinfinger kann auch nicht unter Krafteinwirkung überwunden werden.

 

Bild 3: Intraoperatives Endergebnis nach vollständiger Entfernung des erkrankten Gewebes und Einsatz eines Hauttransplantates zum Wundverschluss.

 

Bild 4: Postoperatives Endergebnis nach Wundheilung mit uneingeschränkter Streckfähigkeit des Kleinfingers.

Wie läuft die enzymatische Behandlung ab?

Bei der enzymatischen Behandlung, die in Österreich seit 2011 zugelassen ist, wird direkt in den tastbaren Strang über das betroffene Grund- und/oder Mittelgelenk des Fingers ein Enzym gespritzt, welches innerhalb von 24-48h zu einer Auflösung von Bestandteilen des Strangs führt. In einer zweiten Etappe wird dann unter örtlicher Betäubung –und somit für Sie schmerzfrei- der Finger passiv gestreckt und dabei ein Riss des Stranges im Bereich des betroffenen Gelenks verursacht. Somit lässt sich dieser wieder strecken. In weiterer Folge ist das Tragen einer Nachtlagerungsschiene in Streckhaltung des betroffenen Fingers für einige Wochen sowie intensive physikalische Therapie empfehlenswert. 

Worin unterscheiden sich die enzymatische und operative Therapie im Wesentlichen voneinander in Bezug auf Wirksamkeit und Erfolgsaussichten?

Wirksamkeit und Erfolgsaussicht sowohl der enzymatischen als auch der operativen Therapie hängen wesentlich vom Stadium der Erkrankung aus. Eine Heilung der Erkrankung ist mit keinem Verfahren möglich und die Erkrankung zeichnet sich durch eine hohe Rezidivrate aus, d.h. selbst bei erfolgreicher Behandlung besteht das Risiko eines nochmaligen Auftretens von störenden Knoten oder Strängen.

FAKTEN  &  PREISE

Fakten auf einem Blick!

  • Behandlungsdauer: je nach Ausprägung des Befundes: 1-3h

  •  Betäubung: axilläre Leitungsblockade

  •  Sichtbarkeit des Ergebnisses: Die Streckhemmung der betroffenen Finger ist unmittelbar postoperativ aufgehoben, jedoch bedarf es intensiver physikalischer Therapie, um die Fingerbeweglichkeit wiederherzustellen. 

  •  Nachbehandlung: Ruhigstellung in Gipsschiene für insgesamt 2 Wochen, erster Verbandswechsel am ersten postoperativen Tag, danach je nach Wundsituation. Nahtentfernung nach 14 Tagen. Die operierte Hand sollte tagsüber hochgehalten und nachts hochgelagert werden. Nach der Nahtentfernung erfolgt physikalische Therapie und in ausgeprägten Fällen das Tragen einer Nachtlagerungsschiene in Streckhaltung des betroffenen Fingers für einige Wochen.

  •  Krankenstand: je nach Beruf 3-6 Wochen.

Kosten

  • Erstberatungsgespräch: 280 Euro
  • Folgegespräche, Befundbesprechung innerhalb von 6 Monaten: ab 200 Euro
  • Verbandswechsel postoperativ in der Ordination: 180 Euro
  • Erstellung eines Befundberichtes zur Vorlage bei der Sozialversicherung oder privater Krankenversicherung: 280 Euro (zzgl. MwSt.)
  • Operationspreis: auf Anfrage

Die Kosten für präoperativ in der Ordination durchgeführte Beratungsgespräche bzw. postoperative Verbandswechsel können Sie bei der gesetzlichen Krankenkasse zur Übernahme einreichen. Ein kleiner Teil davon wird in der Regel von der Kasse übernommen. Patienten, die zusätzlich über eine private Krankenversicherung verfügen, können gegebenenfalls den restlichen Anteil und das Operationshonorar im Falle einer privat durchgeführten Operation bei der privaten Krankenversicherung einreichen.